Wozu dient eine Organhaftpflichtversicherung?

Die Organhaftpflichtversicherung schützt Sie vor Verlusten infolge von rechtlichen Schritten, die gegen Sie wegen eines Fehler bei der Ausübung Ihrer Funktionen eingeleitet werden.

Die aktuelle Gesetzgebung und die Rechtsprechung der Gerichte weltweit zeigen, dass Mitglieder von Aufsichts- und Verwaltungsräten, Geschäftsführungen und Vorständen immer häufiger mit Schadenersatzforderungen konfrontiert sind. Eine Organhaftpflichtversicherung ist deswegen unverzichtbar, um Mitglieder von Unternehmensorganen vor der ihnen obliegenden, nahezu unbegrenzten Haftung zu schützen.

VORTEILE UNSERER ORGANHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Warum sollten Sie sich für die Organhaftpflicht von Foyer entscheiden?

  • Übernahme von Verteidigungskosten, Schadenersatz
  • Keine Verauslagung von Kosten

PERSÖNLICHE HAFTUNG VON ORGANMITLIEDERN

Organhaftpflichtversicherung und Berufshaftpflicht

Die Haftpflicht von Organmitgliedern ist nicht zu verwechseln mit der Berufshaftpflicht. Die Berufshaftpflicht tritt in Fällen ein, in denen das Unternehmen als solches im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit zur Rechenschaft gezogen wird. Die Organhaftpflichtversicherung tritt dagegen ein, wenn gegen einen Unternehmensleiter persönlich rechtliche Schritte eingeleitet werden. In einem solchen Fall kann sein gesamtes Privatvermögen in Gefahr sein.

Versicherung von Schlüsselpersonen

Für den Fall von Entschädigungsansprüchen gegenüber einem Organmitglied wird Unternehmen dringend empfohlen, eine Versicherung für Schlüsselpersonen abzuschließen, um ihre Interessen zu schützen.

Lassen Sie sich von Ihrem Vertreter beraten

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Kontakt

Foyer Assurances
12 rue Léon Laval
L-3372 Leudelange
Tel. : 437 437

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